| Die
neue EG - Lärmschutz - Richtlinie
Das
Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union
hat zum 01.01.2002 die Richtlinie 2000 / 14 / EG zur
Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedsstaaten
über umweltbelastende Geräuschemissionen von zur Verwendung
im Freien vorgesehenen Geräten und Maschinen verabschiedet.
Nach Umsetzung dieser Richtlinie in den einzelnen
Mitgliedsstaaten der EU (Deutschland voraussichtlich
07 / 2002) gelten dann nachfolgend aufgeführte max.
zulässige Grenzwerte.
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