- Geschlossene Großgaragen,
ausgenommen eingeschossige Großgaragen mit festem
Benutzerkreis. Nutzfläche > 1.000 m2
Sicherheitsstromversorgung
ist nicht nur für CO-Warnanlagen erforderlich,
sondern auch für die optischen und/oder akustischen
Signalanlagen zu verwenden
Sicherheitsbeleuchtung
muss auch in Räumen für Ersatzstromaggregate, HVS
und HVA vorhanden sein, sowie:
- in den Fahrgassen
- auf Gehwegen neben
Zu- und Abfahrten
- auf Rampen
- auf den Treppen
und in den zu Ausgängen führenden Wegen
Leuchten in Schutzart
IP 20
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