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Gesetze | VDE 0108 / 10.89 Teil 4
 
Hochhäuser
 
  • Hochhäuser h > 22 m

Hochhäuser sind Gebäude, bei denen der Fußboden mindestens eines Aufenthaltsraumes mehr als 22 m über der festgelegten Geländeoberfläche liegt. Die Norm gilt nicht für Wohnungen in Hochhäusern.

Beim Einsatz von Batterien als Ersatzstromquelle in Wohnhochhäusern ist eine zeitbegrenzte Funktion der Schaltungsarten in Verbindung mit Leuchttaster vorzusehen.

Sicherheitsbeleuchtung muss auch in Räumen für Ersatzstromaggregate, HVS und HVA vorhanden sein, sowie in:
  • Arbeitsräumen > 50 m2
  • Pausen- und Waschräumen > 50 m2
  • Umkleideräumen > 50 m2
  • Küchen > 50 m2