|
Hochhäuser
sind Gebäude, bei denen der Fußboden mindestens
eines Aufenthaltsraumes mehr als 22 m über der
festgelegten Geländeoberfläche liegt. Die Norm
gilt nicht für Wohnungen in Hochhäusern.
Beim Einsatz
von Batterien als Ersatzstromquelle in Wohnhochhäusern
ist eine zeitbegrenzte Funktion der Schaltungsarten
in Verbindung mit Leuchttaster vorzusehen.
Sicherheitsbeleuchtung muss auch in Räumen für Ersatzstromaggregate,
HVS und HVA vorhanden sein, sowie in:
- Arbeitsräumen >
50 m2
- Pausen- und Waschräumen
> 50 m2
- Umkleideräumen >
50 m2
- Küchen > 50 m2
|