- Geschäftshäuser
mit Verkaufsstätten, die einzeln oder zusammen
> 2.000 m2 Nutzfläche
- Geschäftshäuser
mit mehreren Verkaufsstätten, die miteinander
in Verbindung stehen > 2.000 m2
Nutzfläche
- Ausstellungsstätten
mit mehreren Ausstellungsräumen, die einzeln
oder zusammen > 2.000 m2 Nutzfläche
In Verkaufs-
und Ausstellungsräumen sind für die Hinweise auf
Rettungswege und Ausgänge Rettungszeichen-Leuchten
zu verwenden. Keine Schilder, welche früher nachgehängt
wurden.
Bei Geschäftshäusern
ist die Sicherheitsbeleuchtung in mehr als 50
m2 großen Ausstellungsräumen erforderlich.
Bei Ausstellungsstätten
ist die Sicherheitsbeleuchtung ab 50 m2
in Verkaufsstätten erforderlich.
Zu den
Rettungswegen zählen die Hauptausgänge in und
die Ausgänge aus den Verkaufs- und Ausstellungsräumen
sowie Flure, Treppenhäuser und Rettungsbalkone.
Sicherheitsbeleuchtung muss auch in Räumen für
Ersatzstromaggregate, HVS und HVA vorhanden sein,
sowie in:
- Pausen- und Umkleideräumen
> 50 m2
- Küchen und Waschräumen
> 50 m2
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