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unsere Stromerzeuger
» der neuesten Generation sind extrem
leicht, leise, kompakt und gewohnt zuverlässig.
Langlebigkeit, problemloses Anlaufverhalten
und hoher Wirkungsgrad gehören bei allen
unseren Stromerzeuger
» längst zum Standard. |
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Sie bei uns Stromerzeuger, Blockheizkraftwerke
oder ein Notstromaggregat. Mieten bei uns
ist nicht nur günstig sondern auch einfach.
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Sie unser umfangreiches Depot an gebrauchten
Stromerzeugern,
Notstromaggregaten und BHKW / Blockheizkraftwerken.
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| ...wir
bieten umfassende Systemunterstützung.
Wartung und Instandsetzung von Dieselmotoren,
Generatoren und Stromaggregaten. Hilfe
bis zur Lösung. Der individuelle
Experte ist 24 Std. & 365 Tage an Ihrer
Seite. Service
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Stromaggregate
für Zapfwellenantrieb:
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2007
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Strom,
der nicht aus der Steckdose kommt
»
Damit der
nächste Stromausfall nicht zur teuren
Katastrophe wird, sollten Sie rechtzeitig
über die Anschaffung eines Stromaggregats
nachdenken.
Welche Geräte
sich anbieten, wie groß deren Leistung
sein sollte und was beim Kauf zu beachten
ist, beschreibt der Beitrag in der Februar-Ausgabe
2004 von profi.
Gemäß (TierSchNutZ) vom 25.10.2001
sind Notstromaggregate zwingend vorgeschrieben.
Sprechen Sie mit uns und fordern Sie ein
unverbindliches Angebot
an.
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Notstromaggregate
weiter steuerbegünstigt
24.7.02
- BGA - Der Gesetzgeber hat den Notwendigkeiten
aus Sicht des Handels zur Fortführung
der Steuerbegünstigung für Notstromaggregaten
entsprochen. Der Bundesrat hat am 21.
Juni 2002 das vom Bundestag zuvor bereits
beschlossene Gesetz zur Änderung
des Mineralölsteuergesetzes und anderer
Gesetze gebilligt. Damit wurde die Steuerbegünstigung
für Notstromaggregate gesetzlich
fest verankert. Die neu in § 3 Abs.
3. Nr. 5 Mineralölsteuergesetz eingefügte
Vorschrift sieht vor, dass Mineralöl
zum Antrieb von Gasturbinen und Verbrennungsmotoren
in ortsfesten Anlagen, die ausschließlich
der vorübergehenden Stromversorgung
im Falle des Ausfalls oder der Störung
der sonst üblichen Stromversorgung
dienen, ermäßigt besteuert
werden. Diese Regelung tritt rückwirkend
zum 1. Januar 2002 in Kraft
Mit
der Fortführung der Steuerbegünstigung
hat der Gesetzgeber dem Umstand Rechnung
getragen, dass Notstromanlagen vielfach
Sicherungsfunktionen - so auch im Handel
- erfüllen. In aller Regel können
bestehende Anlagen nicht auf umwelt- und
energiepolitisch förderungswürdige
Kraft-Wärme-Koppelung umgestellt
werden. Bei Anlagen, die bisher aus dem
Tank der Heizungsanlage mit Heizöl
versorgt wurden, hätten eigene Tankanlagen
für den Dieselkraftstoff errichtet
werden müssen. Dies konnte mit der
Fortführung der Steuerbegünstigung
für Notstromaggregate erfolgreich
vermieden werden. Aufwändige Umbaumaßnahmen
von Tankanlagen sind nun vor diesem hintergrund
nicht erforderlich.
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