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BDEW-Richtlinie VDE-AR-N-415

 

Seit Januar 2012 gilt für den Betrieb von Photovoltaik-Anlagen am Niederspannungsnetz die Anwendungsregel VDE-AR-N 4105. Ab dem 1. Juli 2012 wird sie für weitere dezentrale Erzeugungsanlagen wie Blockheizkraftwerke und Biogas- oder Windkraftanlagen Pflicht.

Die Regel soll die Netzstabilität gewährleisten und trotz einer weiter wachsenden Zahl von Erzeugungsanlagen für mehr Versorgungssicherheit sorgen: Wird im Stromnetz ein unzulässiger Spannungs- oder Frequenzwert erreicht, muss der Anlagenbetreiber seine Erzeugungsanlage abschalten.

WA Notstromtechnik liefert je nach Anwendung die passende 3- oder 4-polige Lösung. Der Leistungsbereich reicht dabei von 14 bis 866 kVA (20 bis 1.250 A). Die Abschaltung muss einfehlersicher erfolgen. Bei Anlagen >30 kVA ist ein zentraler Netz und Anlagenschutz (NA-Schutz) gefordert. Dieser wird am Zählerplatz realisiert und überwacht Spannung und Frequenz und schaltet im Fehlerfall zwei in Reihe geschaltete galvanisch trennende Kuppelschalter ab.

Der Aufbau der Kuppelschalter durch den Anwender erfolgt durch zwei in Reihe geschaltete Leistungsschalter oder Lasttrennschalter mit Fernantrieb. Weitere notwendige Komponenten sind Unterspannungsauslöser und NA-Schutzrelais. Diese Kombination ist mit einem Kurzschlussausschaltvermögen von 50 kA für Netzeinspeisungen von bis zu 2 x 1.000 kVA Trafoleistung geeignet.

Alternativ bietet Ihnen WA Notstromtechnik auch Lasttrennschalter-Kombinationen mit vorgeschalteter Sicherung für den Kurzschlussschutz. Durch verlustleistungsarme Fernantriebe und Unterspannungsauslöser mit weniger als 3,6 VA Halteleistung sind beide Schalterarten ideale Komponenten für Anlagen mit einem hohen Wirkungsgrad. Sie können durch ihre platzsparende Kompaktbauweise je nach Anwendung neben- oder übereinander montiert werden.

Für einen einfachen Anschluss gibt es ein umfangreiches Angebot an Zubehör mit Rahmen- und Steuerleitungsklemmen.




WA Notstromtechnik
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